Die unterzeichnenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer haben mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Universität Bayreuth die Aberkennung des Doktorgrades von Herrn zu Guttenberg nicht mit vorsätzlicher Täuschung begründet hat. Dabei sieht die Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth (*) als einzige Möglichkeit für die Aberkennung einer Promotion nach deren Bestehen den Nachweis einer Täuschungsabsicht vor (§ 16, Abs. (1) und (2)) und unterstreicht dies, indem in Absatz (3) explizit gesagt wird, dass ein späterer Nachweis von nicht erbrachter Leistung, bei der keine Täuschungsabsicht erkennbar ist, nicht zur Aberkennung des Titels führen kann. Die Promotionsordnungen anderer Fächer und an anderen Universitäten lauten ähnlich. Die Universität Bayreuth begründet ihr Vorgehen (für das sie sich statt auf die Promotionsordnung auf Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft) mit dem Verstoss gegen wissenschaftliche Pflichten in erheblichem Umfang durch Herrn zu Guttenberg. Sie lässt die Frage eines möglichen Täuschungsvorsatzes dahingestellt. Inzwischen soll die Frage im Rahmen einer Kommission „Selbstkontrolle der Wissenschaft” in größerem Rahmen weiter geprüft werden, die Universität weist aber darauf hin, dass dies lange dauern kann. Wir sind überrascht, dass die Klärung der Täuschungsfrage im vorliegenden Fall nicht innerhalb weniger Tage erfolgen kann. Es ist klar, dass an sehr vielen Stellen seitenlang geistiges Eigentum anderer verwendet wird, ohne dass ordnungsgemäß zitiert wird, und dass dies teilweise (und ebenfalls in vielen Fällen) mit dem Austausch einiger Worte kombiniert wird. Es fällt bei dieser Sachlage, die nicht in Einklang mit der auch von zu Guttenberg gegebenen Eigenständigkeitserklärung steht, keine als die angegebenen Quellen benutzt zu haben, schwer, nicht an eine umfängliche vorsätzliche Täuschung zu glauben. Wir melden uns zu Wort, weil wir großen Wert darauf legen, dass unsere Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden den Rahmen, in welchem wissenschaftlich gearbeitet wird, kennen. Wenn Mängel wie die der zu Guttenbergschen Arbeit lediglich handwerkliche Fehler darstellen sollen, sehen wir die Gefahr, dass die bewährten Standards wissenschaftlicher Arbeit verkommen. Deshalb ist es wichtig, dass mit dem Fall zu Guttenberg kein negativer Präzedenzfall geschaffen wird.
Darüber hinaus bringen wir unser Befremden darüber zum Ausdruck, dass führende Politiker – an der Spitze die Bundeskanzlerin – Wissenschaft und wissenschaftlicher Redlichkeit insgesamt den Stellenwert von Nebensächlichkeiten geben. Die Aufspaltung einer Persönlichkeit in einen gesellschaftlich irrelevanten wissenschaftlichen Teil und einen relevanten politischen Teil ist nicht akzeptabel. Ein solches Schubladendenken ist einer modernen Gesellschaft, deren Reichtum, sowohl kultureller wie materieller, in hohem Maße auf Wissenschaft beruht, unwürdig und könnte gefährlichen Entwicklungen den Weg bereiten.
Wer sich der Erklärung anschließen möchte, schreibe dies an: kreck.er [ät] him.uni-bonn.de