Erklärung der Teilnehmer_innen des Kongresses „Migration und Rassismus“ der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NGfP) vom 3. bis 6. März 2016 in Berlin zum Asylpaket II
Die mit dem Asylpaket II beschlossene Verschärfung des Aufenthaltsrechts will eine schnellere Abschiebung durch Krieg und Flucht traumatisierter Menschen ermöglichen. Gegen Abschiebungen wenden wir uns. Anders als in der Begründung des Gesetzes behauptet, stellt die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) zweifelsfrei eine erhebliche, schwerwiegende und oft lebensbedrohliche Erkrankung dar. Dies zu leugnen, bedeutet eine eklatante Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die internationale Klassifikation von Krankheiten (ICD 10) führt genaue Diagnosekriterien für PTBS auf.
Das im Asylpaket II vorgesehene Schnellverfahren verhindert jegliche seriöse, professionelle Diagnostik. Die Bagatellisierung der PTBS soll zu mehr Abschiebungen nach lediglich oberflächlicher Prüfung führen. Umso befremdlicher ist es, wenn andererseits die Bundesregierung im Jahr 2014 eine Sondervereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer abgeschlossen hat, um eine zeitnahe Behandlung im Auslandseinsatz psychisch traumatisierter Bundeswehrsoldat_innen zu gewährleisten. Die Gesundheit von Geflüchteten darf nicht weniger Wert sein, als die Gesundheit von Soldat_innen.
Insbesondere wenden wir uns gegen die 14-Tage-Frist, innerhalb derer Flüchtlinge alle Untersuchungen absolviert und Gutachten über eine psychische Krankheit eingeholt haben sollen. Zudem sollen Psychologische Psychotherapeut_innen zur Begutachtung nicht mehr zugelassen sein, dafür aber jede_r approbierte_r Arzt oder Ärztin, auch ohne psychotherapeutische Qualifikation. Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen bedürfen aber in jedem Fall fachpsychotherapeutischer Kompetenz.
Traumatisierte Geflüchtete müssen verlässlich ein Aufenthaltsrecht erhalten. Die Beendigung der traumatisierenden Situation, ein sicherer Ort, eine sichere Lebenssituation sind unabdingbare Voraussetzung für die Behandlung traumatischer Störungen. Das gilt auch besonders für Kinder und Jugendliche. Das neue Gesetz erhöht die Gefahr einer erneuten Traumatisierung und einer erheblichen Verschlimmerung des Krankheitsbildes. Die Menschenwürde und das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben werden verletzt.
Das Asylpaket II belegt, dass es nicht um eine unvoreingenommene Prüfung von Asylanträgen, sondern nur um rasche Abschiebung geht. Es ist ein alarmierender Beweis für die menschenfeindliche Politik gegenüber Geflüchteten und Migrant_innen, die wir entschieden verurteilen.
Berlin, März 2016
Die Erklärung als pdf: NGfP_Erklaerung_Asylpaket_II.pdf