Es gibt ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr. 1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.
Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ 9. Juli 2013) erklärt Geschichtsprofessor Josef Foschepoth, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben – und warum NSA-Whistleblower Edward Snowden auf keinen Fall nach Deutschland kommen sollte.
Interview mit Foschepoth in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen‑1.1717216