Conny Stahmer-Weinandy
Nachdem Studierende 1,5 Jahre isoliert im Homeoffice „studieren“ mussten, dürfen sie ab WS 2021/2 wieder an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Nach Maßgabe der Corona – Länderverordnungen und mit Unterstützung der Hochschulrektorenkonferenz (1) wird von den meisten Hochschulen die sogenannte 3G- Regel eingeführt. Nur wer geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist, darf die Hochschule betreten.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, wird von den entsprechenden Seminaren ausgeschlossen, des Campus verwiesen und mit Ordnungsmaßnahmen belegt. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter*innen der Hochschulen.
Die Studierenden haben keinen Anspruch auf Ersatzveranstaltungen oder den virtuellen Besuch der betreffenden Präsenz-Seminare.
Mit der Kostenübernahme der Tests ab 11.10.2021 wird sich der Kreis der Ausgeschlossenen sehr wahrscheinlich erweitern, denn viele Studierende können sich mehrfache Testungen in der Woche finanziell nicht leisten.
Das weiß auch Peter-André Alt, Präsident der HRK, und nimmt die Ausgrenzung von Ungeimpften billigend in Kauf, indem er konstatiert:
„Das dritte G wird in der Praxis kaum umsetzbar sein. … Es wird für ungeimpfte Studierende kaum finanzierbar sein, jedes Mal einen Test zu bezahlen, wenn sie in die Hochschule gehen.“ (2)
Ungeimpfte Student*innen, die sich die Tests nicht leisten können, ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit einfordern und sich nicht impfen lassen wollen, haben somit nur eine Alternative: Impfung oder Abbruch des Studiums, was faktisch einem Impfzwang und einer Aufhebung des Grundrechts auf Bildung gleichkommt.
An der Universität Karlsruhe wird den Student*innen diese Entscheidung bereits abgenommen: Wer drei Mal gegen die Regeln verstößt, kann exmatrikuliert werden.
Die Hochschule sieht dafür ein dreistufiges Verfahren vor: 1. Regelverstoß impliziert den zweiwöchigen Ausschluss von der Präsenz-Lehre, der 2. Verstoß führt zu einem Ausschluss von Präsenzveranstaltungen bis Semesterende und beim 3. Regelwidrigkeit kann es zur Exmatrikulation kommen. (3)
Das repressive Vorgehen der Hochschulleitungen spiegelt sich auch in den angeordneten Kontrollmaßnahmen wider.
Dabei wird vor Denunziation, Stigmatisierung und Spaltung der Studentenschaft nicht zurückgeschreckt.
Kontroll-Teams, bestehend aus internen und externen Mitarbeiter*innen, prüfen „flexibel“ an verschiedenen Orten des Campus die Einhaltung der Zulassungsverordnungen.
Die Uni Münster wirbt auch innerhalb der Studentenschaft für diese Teams. Als „COV-SCOUTs“ können sich die Student*innen im Rahmen von 450 Euro Jobs an der Kontrolle ihrer Kommiliton*innen beteiligen. (4)
Einige HS gehen noch einen Schritt weiter und führen die Kennzeichnung der Student*innen ein. Unter der Überschrift „LUH-Campus – Safer Science! – LUH-Einlassbänder erleichtern den Zugang“ wirbt beispielsweise die Hochschulleitung der Universität Hannover für das freiwillige Tragen von farbigen Einlassbändern. (5)
In Paderborn hat niemand mehr die Qual der Wahl. Dort tragen alle Studierende für den 3G Nachweis ein farbiges Bändchen, das täglich die Farbe wechselt.
Zurecht fragt Ralf Wurzbacher in seinem auf den NachDenkSeiten erschienen Artikel „ Bildungsspritze: Wer in Deutschland studieren will, muss den Ärmel hochkrempeln, ob da nicht irgendwem „düstere Erinnerungen in den Sinn“ kommen könnten.(6)
Bisher regt sich jedoch nur wenig Widerstand gegen die willkürlichen staatlichen 3G-Eingriffe in das Grundrecht auf Bildung und die körperliche Unversehrtheit.
Dabei gibt es viele Gründe, die Impfung mit einem experimentellen Impfstoff abzulehnen.
Bereits jetzt ist abzusehen, dass die sogenannte Impfung gegen Covid 19 zu mehr Nebenwirkungen führt als bei allen bisher zugelassenen Impfstoffen. Langzeitwirkungen sind noch nicht bekannt, Mittlerweile häufen sich auch die Stimmen, die die Wirksamkeit und den Schutz der Covid Impfstoffe in Frage stellen (7).
Und es gibt auch gute Gründe an der Verfassungsmäßigkeit der 3G und 2G Regeln zu zweifeln.
Erst vor kurzem hat der Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek ein Gutachten vorgelegt, in dem er 2G- und 3G- Regeln scharf kritisiert:
„Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen.“
„Der indirekte Impfzwang, der über 2G und 3G ausgeübt wird, ist unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität drastisch einschränkt und ihnen potentiell schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt“ (8)
Wieder einmal ignorieren Hochschulen, aber auch Bildungsverbände und Gewerkschaften die Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft, die es wagen, das Coronaregime in Frage zu stellen. Stattdessen übernehmen sie staatsdienlich das herrschende Corona-Narrativ der Regierung und lassen sich für deren politische Ziele instrumentalisieren. Die notwendige kritische Distanz von Forschung und Lehre gegenüber politischer und gesellschaftlicher Macht sucht man vergeblich, gesellschaftskritischer Diskurs findet nicht statt. Damit beweisen Hochschulen einmal mehr ihre „regimestützende Rolle“ (9)
Es bleibt zu hoffen, dass u.a. Initiativen wie #wissenschaftstehtauf, #allesaufdentisch #studentenstehenauf, alternative Medien und kritische Wissenschaftler den Student*innen, die genötigt und die existentiell bedroht werden und sich dennoch diesen Maßnahmen widersetzen wollen, eine hörbare Stimme geben können.
Quellen:
(1) https://www.hrk.de/themen/hochschulsystem/covid-19-pandemie-und-die- hochschulen/
(2) https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/corona-und-studium-was-bedeutet-die-3g-regel- fuer-studierende-SMMOF55LN5FY5HEBG2U6XGI3P4.html
(3) https://www.h‑ka.de/corona/news-fallzahlen
(4) https://www.corodok.de/denunzierung-auf-450-e-basis/#more-24967
(5) https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/aktuelles/corona/detailansicht/news/nachricht-der-hochschulleitung-an-die-studierenden-der-luh-22/
(6) https://www.nachdenkseiten.de/?p=75902
(7) Die Ergebnisse einer aktuellen Havardstudie, veröffentlich im European Journal of Epidemiology belegen, dass die experimentellen Impfstoffe, nicht wie bisher angenommenen, einen Schutz vor einer Infektion garantieren. Eine höhere Impfrate bewirkt keineswegs eine niedrigere Ansteckungsrate.
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s10654-021–00808‑7.pdf
(8) https://impfentscheidung.online/rechtsgutachten-verfassungswidrigkeit-impfzwang/
(9) https://sciencefiles.org/2021/09/08/ausgerechnet-hochschulen-werden-zu-exekutoren-der-apartheid-