3G-Regelung an Hochschulen: Menschenrecht auf Bildung ad acta gelegt – Impfpflicht durch die Hintertür
Conny Stahmer-Weinandy Nachdem Studierende 1,5 Jahre isoliert im Homeoffice „studieren“ mussten, dürfen sie ab WS 2021/2 wieder an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Nach Maßgabe der Corona – Länderverordnungen und mit Unterstützung der Hochschulrektorenkonferenz (1) wird von den meisten Hochschulen die sogenannte 3G- Regel eingeführt. Nur wer geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist, darf die Hochschule betreten. Wer…