Wir möchten Sie auf folgenden Artikel hinweisen, der im Vorfeld des Kongresses veröffentlicht wurde:
Erschienen in der „Jungen Welt” am 25. Februar 2016: https://www.jungewelt.de/2016/02–25/013.php
Einwände missachtet
Asylpaket II: Regierung verweigert psychisch kranken Flüchtlingen eine Behandlung
von Christa Schaffmann
Der Gesetzentwurf für das Asylpaket II steht vor seiner Verabschiedung im Parlament. Einwände von Experten wurden schlicht missachtet. Sie fielen dem erklärten Ziel zum Opfer, so viele Flüchtlinge wie möglich so rasch wie möglich abschieben zu können. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) keine „schwerwiegende Erkrankung“. Für die Diplompsychologin und Psychotherapeutin Michaela M. Müller, die in ihrer Münchner Praxis zu 80 Prozent Migranten behandelt,ist das ein Skandal. Sie kann nicht verstehen, wieso dieselbe Regierung, die für ihre bei Auslandseinsätzen traumatisierten und später erkrankten Soldaten eine Sondervereinbarung zwischen Bundeswehr und BPtK angestrengt hat, um eine gute, zeitnahe Behandlung zu ermöglichen, die gleiche Erkrankung bei Flüchtlingen für nicht schwerwiegend hält. Ertragen Flüchtlinge PTBS besser oder hält man sie womöglich für weniger wert – für Menschen zweiter Klasse? Müller kritisiert auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, nach der Flüchtlinge binnen einer Woche alle Untersuchungen absolviert und Gutachten eingeholt haben sollen, die eine mögliche psychische Erkrankung belegen. „Das ist unmöglich. Viele Flüchtlinge haben Symptome, die sie aber nicht zuordnen können, auch, weil sie in der eigenen Sprache keinen Namen für diese Krankheit kennen.“ Auch die seit langem geltenden Standards für eine qualifizierte Diagnostik sowie der Aufwand für die Erstellung von Gutachten machen den Zeitplan der Regierung völlig illusorisch. Vielleicht soll er das ja sein und damit den Weg zur raschen Abschiebung frei machen. Genau wie die im Gesetzentwurf erhobene Behauptung, PTBS sei nur schwer überprüfbar und nicht sicher diagnostizierbar. „In Wahrheit“, so Michaela M. Müller, „gibt es genaue Diagnosekriterien seit langer Zeit! Und Fachleute sind sehr wohl zu einer solchen Diagnose in der Lage; allerdings nicht im Eilverfahren.“
Kraft schöpft die Psychotherapeutin aus den Erfolgen ihrer Arbeit. Die Freude darüber wird im therapeutischen Alltag oft überschattet von dem Wissen, dass Heilung für eine ganze Reihe von Patienten schon heute Abschiebung bedeutet. Die Behörden warten nur darauf, dass jemand „reisefähig“ geschrieben und in vielen Fällen so einem erneuten Trauma ausgesetzt wird. Eine unsägliche Situation nennt Michaela Müller diesen Umstand. Für viele psychisch Kranken wird es in Zukunft durch das Asylpaket II aber erst gar keine Behandlung mehr geben. Ein schwer traumatisierter ehemaliger Kindersoldat, den sie insgesamt drei Jahre behandelte, wird dann keine Chance mehr haben. „Jahrelang war er unter Zwang und manchmal unter Drogen an schrecklichen Verbrechen beteiligt oder musste dabei zuschauen. Man zwang ihn und andere Kinder, nachts frische Leichen auf dem Friedhof auszugraben und ihnen zu ‚Schulungszwecken‘ die Bäuche aufzuschlitzen.“ Inzwischen hat er eine Partnerin, ist Vater eines kleinen Jungen, hat Deutsch gelernt und beginnt demnächst eine Lehre. – Nach dem neuen Gesetz ist das, woran er litt, keine schwere Erkrankung mehr und ließe eine rasche Abschiebung zu.
Michaela M. Müller wird ihre Arbeit in einem Vortrag auf dem Kongress „Migration und Rassismus“ vorstellen.